Ab dem 1. September 2026 ändert sich auf Zypern der Mehrwertsteuerrahmen für die Lieferung von Gebäuden und für den ermäßigten Satz von 5% bei Wohnimmobilien. Das bedeutet keinen einheitlichen neuen Satz für jeden Kauf: Entscheidend sind die Immobilie, der Zeitpunkt der Lieferung und die Frage, ob das Gebäude erstmals genutzt wurde.
Was sich bei Gebäuden ändert
Der neue Rahmen stellt die Erstbelegung und die Erstnutzung in den Mittelpunkt. Als Erstbelegung gilt die erste Nutzung eines Gebäudes nach Übergabe oder Fertigstellung, unter anderem durch den Eigentümer, durch Vermietung oder durch eine andere systematische Nutzung.
Erstnutzung bedeutet eine systematische Nutzung oder Verwertung über mindestens 18 Monate. Käufer sollten deshalb das Datum und die Art der Erstnutzung sowie den Mehrwertsteuerstatus des Verkäufers prüfen.
Bedeutung für Käufer
Bei bestimmten Wiederverkäufen und Übergangsfällen kann sich die VAT-Behandlung ändern. Eine Immobilie, die mindestens 18 Monate systematisch genutzt wurde, kann anders behandelt werden als eine ungenutzte Immobilie. Fordern Sie Nachweise über Fertigstellung, Erstbelegung und frühere Lieferungen an.
Der ermäßigte Satz von 5%
Der Satz von 5% gilt nicht automatisch für jeden Käufer. Er steht im Zusammenhang mit dem Kauf oder Bau eines Haupt- und Dauerwohnsitzes und wird über das Verfahren Tax For All dokumentiert. Voraussetzungen, Flächen- und Wertgrenzen, Unterlagen und Übergangsbestimmungen müssen für die konkrete Transaktion geprüft werden.
Die Änderungen ab dem 1. September 2026 präzisieren außerdem das Verhältnis zwischen Erstnutzung und ermäßigtem Satz, auch bei Renovierungs- und Reparaturarbeiten an Wohnimmobilien. Lassen Sie sich vor der Budgetplanung schriftlich von einem Steuerberater oder dem Verkäufer bestätigen, welcher Satz anwendbar ist.
Checkliste vor dem Kauf
- Klären Sie, ob die Lieferung mehrwertsteuerpflichtig oder steuerbefreit ist.
- Prüfen Sie Fertigstellungsdatum und Datum der Erstbelegung.
- Bestätigen Sie eine systematische Nutzung von mindestens 18 Monaten.
- Wenn Sie mit 5% rechnen, prüfen Sie Anspruch und TFA-Unterlagen im Voraus.
- Halten Sie die VAT-Behandlung und Berechnung im Kaufvertrag oder Anhang fest.
Offizielle Quellen
- Tax Department: Mehrwertsteuer und unbewegliches Vermögen — https://www.gov.cy/mof-tax/documents/f-p-a-kai-akiniti-idioktisia/
- Tax Department: ermäßigter Mehrwertsteuersatz 5% — https://www.gov.cy/mof-tax/en/documents/meiomenos-syntelestis-f-p-a-5/
- Gesetzesregister und Verordnungen 102/2026 und 103/2026 — https://www.gov.cy/mof-tax/documents/nomothesia-foroy-prostithemenis-axias-f-p-a/nomothesia-poy-ischyei-apo-1i-fevroyarioy-2002/diatagmata/
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

